Scaleyo HR GmbH · Recruiting, HR-Beratung und scaleyo ONE · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibung (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Recruiting-, Personalberatungs-, HR-Beratungs- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen sowie über die Nutzung der Plattform Scaleyo ONE zwischen der Scaleyo HR GmbH, Raiffeisenweg 10, 31141 Hildesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Simon Kentsch (nachfolgend „Scaleyo“), und ihren Kunden.
2. Das Angebot von Scaleyo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
3. Bei einer Online-Registrierung wird das im Registrierungsprozess angegebene Unternehmen Vertragspartner. Handelt es sich um einen Einzelunternehmer oder eine selbstständig tätige natürliche Person, wird diese selbst Vertragspartner.
4. Die registrierende Person bestätigt, zur Anlage des Kontos und zum Abschluss des Nutzungsvertrags für den angegebenen Kunden berechtigt zu sein. Scaleyo kann einen geeigneten Nachweis der Berechtigung verlangen.
5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Scaleyo ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
6. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das von Scaleyo übermittelte und vom Kunden angenommene Angebot oder der ausdrücklich gebuchte Tarif, gehen diesen AGB vor. Dies gilt insbesondere für Leistungsumfang, Nutzerzahl, Vergütung, Projektlaufzeit, Exklusivität, Reaktionszeiten, Service Levels und Garantiezusagen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
1. Darstellungen von Leistungen auf Webseiten, in Präsentationen oder Werbematerialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
2. Außerhalb der Online-Registrierung kommt ein Vertrag durch Annahme eines Angebots von Scaleyo in Textform, durch Unterzeichnung, durch eine sonstige eindeutige elektronische Bestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Bei der Online-Registrierung für Scaleyo ONE gibt der Kunde durch Betätigung der Schaltfläche „Konto anlegen“ ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos oder durch eine entsprechende Bestätigung von Scaleyo per E-Mail zustande. Scaleyo kann die Freischaltung insbesondere von der Bestätigung der E-Mail-Adresse abhängig machen.
4. Vor Abgabe der Registrierung werden dem Kunden diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag in speicherbarer Form bereitgestellt. Die bei Vertragsschluss geltenden Fassungen werden von Scaleyo dokumentiert.
5. Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge:
6. ausdrücklich individuell vereinbarte Regelungen,
7. das angenommene Angebot oder der ausdrücklich gebuchte Tarif,
8. die in diesen AGB enthaltene Leistungsbeschreibung,
9. der Auftragsverarbeitungsvertrag für die dort geregelte Verarbeitung personenbezogener Daten,
10. diese AGB im Übrigen.
11. Die Datenschutzhinweise von Scaleyo informieren über die Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortlichkeit. Sie sind kein Vertragsbestandteil und werden vom Nutzer zur Kenntnis genommen, nicht als Vertragsbedingungen akzeptiert.
12. Angebote sind für die darin angegebene Dauer gültig. Fehlt eine Angabe, beträgt die Annahmefrist sieben Kalendertage ab Angebotsdatum.
§ 3 Allgemeiner Leistungsgegenstand
1. Scaleyo erbringt je nach Einzelvereinbarung insbesondere folgende Leistungen:
2. Recruiting und Personalgewinnung einschließlich Rollenklärung, Suchstrategie, Active Sourcing, Direktansprache, Anzeigenmanagement, Screening, Vorqualifizierung und Kandidatenmanagement;
3. Beratung und operative Unterstützung in den Bereichen HR, Talent Management, Onboarding, Organisation, Führung und Personalprozesse;
4. Workshops, Assessments, Diagnostik und Interviewbegleitung;
5. zeitlich befristete oder laufende Recruiting- und HR-Unterstützung;
6. digitale HR-Services und die Bereitstellung von Scaleyo ONE.
7. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem gebuchten Tarif und diesen AGB. Scaleyo ist berechtigt, fachlich geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende oder Unterauftragnehmer einzusetzen.
8. Entscheidungen über Einladung, Auswahl, Einstellung, Beschäftigung, Vergütung, Leistungsbeurteilung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses liegen ausschließlich beim Kunden.
9. Scaleyo übernimmt keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich und zulässig vereinbart wurde.
10. Angaben zu Zeiträumen, Kandidatenzahlen, Einsparungen oder voraussichtlichen Ergebnissen sind Ziel- oder Erfahrungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4 Recruiting-Leistungen und Kandidatenvorstellung
1. Ein Kandidat gilt als durch Scaleyo vorgestellt, sobald Scaleyo dem Kunden identifizierende Informationen, ein Profil oder Bewerbungsunterlagen übermittelt, einen Kontakt vermittelt oder ein Gespräch mit dem Kandidaten anbahnt.
2. War dem Kunden ein vorgestellter Kandidat bereits nachweislich aus einem aktiven Bewerbungs- oder Auswahlprozess bekannt, muss der Kunde Scaleyo innerhalb von fünf Werktagen nach der Vorstellung in Textform darauf hinweisen und die vorherige aktive Befassung nachvollziehbar belegen. Andernfalls gilt der Kandidat als durch Scaleyo vorgestellt.
3. Schließt der Kunde oder ein mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Vorstellung oder Kontaktvermittlung mit einem von Scaleyo vorgestellten Kandidaten einen Arbeits-, Dienst-, Geschäftsbesorgungs-, freien Mitarbeiter- oder vergleichbaren Beschäftigungsvertrag, gilt dies als erfolgreiche Besetzung, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
4. Dies gilt auch, wenn der Kandidat für eine andere als die ursprünglich beauftragte Position eingestellt oder beschäftigt wird.
5. Der Kunde informiert Scaleyo unverzüglich über Einladungen, Vertragsangebote, Vertragsabschlüsse, den vorgesehenen Eintrittstermin und eine spätere Einstellung eines vorgestellten Kandidaten.
§ 5 Vergütung und Fälligkeit
1. Art und Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem ausdrücklich gebuchten Tarif. Möglich sind insbesondere Festpreise, Projektstartpauschalen, Raten, laufende Vergütungen, erfolgsabhängige Vergütungen oder Kombinationen hieraus.
2. Eine Projektstartpauschale vergütet insbesondere Briefing, Rollenklärung, Suchstrategie, Projektaufsetzung und den Beginn der vereinbarten Recruiting-Aktivitäten. Sie wird mit Beauftragung fällig und nach Beginn der Leistungserbringung nicht zurückerstattet, soweit Scaleyo die Nichtdurchführung nicht zu vertreten hat.
3. Eine vereinbarte Erfolgsvergütung wird mit Eintritt der im Angebot bestimmten Besetzungsdefinition fällig. Fehlt eine besondere Definition, tritt der Erfolg mit Abschluss eines Vertrags gemäß § 4 Abs. 3 ein. Der tatsächliche Arbeitsantritt ist für die Fälligkeit nicht erforderlich.
4. Bezieht sich eine gemeinsame Projektstartpauschale auf mehrere Rollen, wird sie rechnerisch gleichmäßig auf diese Rollen verteilt, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
5. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder gebuchten Tarif nichts Abweichendes vereinbart ist.
6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Scaleyo kann nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.
7. Notwendige und vorab freigegebene Fremdkosten, insbesondere für Stellenanzeigen, Plattformen, Reisen, Diagnostik oder Kampagnenbudgets, werden zusätzlich berechnet, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
§ 6 Besetzungsgarantie und Ersatzsuche
1. Eine „Besetzungsgarantie“ gilt nur, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ihr konkreter Inhalt richtet sich vorrangig nach dem Angebot.
2. Soweit das Angebot lediglich eine erfolgsabhängige Vergütung oder die Formulierung „Besetzung garantiert“ enthält, bedeutet dies: Scaleyo richtet seine Leistung auf die tatsächliche Besetzung aus und die vereinbarte Erfolgsvergütung fällt nur bei erfolgreicher Besetzung an. Eine verschuldensunabhängige Garantie für eine Einstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist damit nicht verbunden.
3. Eine unentgeltliche Ersatzsuche nach vorzeitigem Ausscheiden eines eingestellten Kandidaten ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt wurde. Ohne nähere Regelung beginnt Scaleyo in diesem Fall einmalig eine erneute Suche ohne weitere Projektstartpauschale, wenn
4. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsantritt endet,
5. die vereinbarte Erfolgsvergütung vollständig bezahlt ist,
6. die Beendigung nicht auf betriebsbedingten Gründen, einer wesentlichen Änderung von Rolle, Arbeitsort, Vergütung oder Arbeitsbedingungen oder einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden beruht und
7. der Kunde Scaleyo innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis der Beendigung informiert.
8. Für die erfolgreiche Ersatzbesetzung fällt die im Angebot vereinbarte Erfolgsvergütung nicht erneut an. Ändert der Kunde das Anforderungsprofil wesentlich, können die Parteien eine neue Projektstartpauschale vereinbaren.
§ 7 Mitwirkungspflichten und Reaktionszeiten
1. Recruiting und HR-Beratung sind gemeinsame Prozesse. Der Kunde stellt Scaleyo rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner und wahrheitsgemäßen Angaben zu Rolle, Arbeitsbedingungen, Arbeitsort und Vergütungsrahmen bereit.
2. Soweit im Angebot eine Reaktionszeit von 24 Stunden vereinbart ist, reagieren beide Parteien auf entscheidungsrelevante Rückfragen und Kandidatenvorstellungen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Kann eine abschließende Antwort noch nicht erfolgen, genügt zunächst eine qualifizierte Zwischenmeldung mit einem realistischen Termin für die Entscheidung.
3. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der jeweils zur Reaktion verpflichteten Partei.
4. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen und Zielkorridore angemessen. Scaleyo ist berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen.
5. Entsteht Scaleyo durch fehlende oder verspätete Mitwirkung erheblicher zusätzlicher Aufwand, darf dieser nach vorherigem Hinweis nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem üblichen Stundensatz berechnet werden.
§ 8 Änderungen, Pausierung und Beendigung einzelner Suchen
1. Wesentliche Änderungen einer beauftragten Position, insbesondere hinsichtlich Seniorität, Aufgaben, Standort, Arbeitsmodell, Vergütung oder fachlicher Muss-Kriterien, bedürfen einer Abstimmung in Textform. Erfordern sie einen Neustart der Suche, kann Scaleyo eine angemessene zusätzliche Vergütung anbieten.
2. Zieht der Kunde eine Position zurück, besetzt sie ohne einen von Scaleyo vorgestellten Kandidaten oder setzt sie aus, bleibt eine bereits fällige Projektstartpauschale bestehen. Eine Erfolgsvergütung fällt nur an, wenn ein von Scaleyo vorgestellter Kandidat gemäß § 4 eingestellt oder beschäftigt wird.
3. Bei einer vom Kunden veranlassten Pausierung von mehr als 14 Kalendertagen verschieben sich Zeitpläne entsprechend. Dauert die Pausierung länger als 30 Kalendertage, kann Scaleyo die Suche beenden oder einen Neustart zu angepassten Konditionen anbieten.
§ 9 Termine, Workshops und Ausfall
1. Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen des Kunden kann Scaleyo den vereinbarten Termin abrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Muss Scaleyo einen Termin aus einem nicht zu vertretenden Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 20.
§ 10 Abwerbeverzicht
1. Scaleyo wird Mitarbeitende des Kunden während eines laufenden Projekts und für zwölf Monate nach dessen Beendigung nicht gezielt zum Zweck einer Beschäftigung bei Scaleyo oder bei einem anderen Kunden aktiv ansprechen oder abwerben.
2. Nicht als Abwerbung gelten insbesondere allgemeine, nicht gezielt an Mitarbeitende des Kunden gerichtete Stellenanzeigen oder Kampagnen, eine Kontaktaufnahme auf eigene Initiative des Mitarbeitenden sowie Kontakte, die unabhängig vom Kunden bereits vor Projektbeginn bestanden.
3. Weitergehende oder gegenseitige Abwerbeverbote bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.
§ 11 Scaleyo One - Leistungsbeschreibung
1. Scaleyo ONE ist eine webbasierte Plattform zur Unterstützung von Unternehmen bei HR-, Recruiting-, Onboarding-, Entwicklungs- und Personalprozessen. Scaleyo ONE stellt strukturierende Werkzeuge, digitale Inhalte, Vorlagen sowie KI-gestützte Assistenzfunktionen bereit.
2. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsschluss angezeigten oder ausdrücklich gebuchten Tarif. Soweit im Angebot oder Tarif nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst der kostenlose Tarif:
3. Zugang zur Plattform und zum persönlichen beziehungsweise unternehmensbezogenen Nutzerkonto,
4. Nutzung des KI-Assistenten im für den kostenlosen Tarif freigegebenen Umfang,
5. Zugang zu ausgewählten Kursen, Vorlagen und Arbeitshilfen,
6. Nutzung des Onboarding-Planers,
7. Zugriff auf die im kostenlosen Tarif bereitgestellten Inhalte und Funktionen des Hire Hub und des Expert Hub.
8. Die bei der Registrierung angezeigten mengenmäßigen oder technischen Grenzen, insbesondere für Nutzer, Speicher, Dokumente, KI-Anfragen oder einzelne Funktionen, sind Bestandteil des gebuchten Tarifs. Scaleyo dokumentiert den bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsumfang.
9. Der kostenlose Tarif ist unentgeltlich. Eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Tarif findet nicht statt. Kostenpflichtige Funktionen oder Tarife werden nur nach einer gesonderten, ausdrücklichen Buchung aktiviert.
10. Kostenpflichtige Tarife, Zusatzleistungen, Kontingente, Nutzerzahlen, Reaktionszeiten und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der vor Buchung angezeigten Tarifbeschreibung.
11. Kurse, Vorlagen, Checklisten und sonstige Inhalte sind allgemeine Informations- und Arbeitshilfen. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Inhalte, Referenten, Veröffentlichungsrhythmen oder die dauerhafte Bereitstellung eines konkreten Inhalts besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Der Onboarding-Planer und der Hire Hub unterstützen den Kunden bei der Strukturierung von Onboarding- und Recruiting-Prozessen. Ergebnisse, Empfehlungen und Arbeitsschritte müssen vom Kunden an seine betrieblichen, fachlichen und rechtlichen Anforderungen angepasst und vor Verwendung geprüft werden.
13. Der Expert Hub ermöglicht abhängig vom Tarif den Zugriff auf allgemeine HR-Informationen, digitale Inhalte und gegebenenfalls den Austausch mit HR-Experten. Persönliche Beratung, eine bestimmte Reaktionszeit oder die Betreuung durch eine bestimmte Person sind nur geschuldet, wenn dies im Tarif oder Angebot ausdrücklich zugesagt ist. Inhalte im Expert Hub ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
14. Für die Nutzung sind ein aktueller marktüblicher Browser, eine funktionsfähige Internetverbindung und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich.
15. Als „Beta“, „Test“, „Pilot“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen befinden sich in der Erprobung. Sie können einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen, geändert oder mit angemessener Ankündigung eingestellt werden. Ausdrücklich vereinbarte Leistungszusagen und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte, Nutzerkonten und Kundendaten
1. Scaleyo räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Scaleyo ONE im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.
2. Der Kunde darf Scaleyo ONE verbundenen Unternehmen oder Dritten nur zugänglich machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder durch die freigegebene Nutzerverwaltung vorgesehen ist.
3. Nutzerkonten dürfen nur von der jeweils registrierten oder vom Kunden autorisierten Person verwendet werden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde und seine Nutzer halten Zugangsdaten geheim, schützen sie vor unbefugtem Zugriff und informieren Scaleyo unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
4. Der Kunde benennt, soweit vorgesehen, mindestens einen Administrator. Administratoren dürfen Nutzer einladen, Berechtigungen vergeben und entziehen sowie unternehmensbezogene Einstellungen vornehmen. Der Kunde ist für eine angemessene Rechtevergabe und die unverzügliche Sperrung nicht mehr berechtigter Nutzer verantwortlich.
5. Der Kunde ist für Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat.
6. Der Kunde räumt Scaleyo für die Vertragsdauer die zur technischen Bereitstellung von Scaleyo ONE erforderlichen Rechte ein, die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, darzustellen, zu sichern und nach seinen Weisungen zu verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung zu eigenen Zwecken erfolgt nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
7. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung seiner Inhalte und Daten berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Unzulässig sind insbesondere:
9. die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
10. Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Erlaubnisse,
11. automatisierte Überlastung oder sicherheitsgefährdende Nutzung,
12. das Einstellen rechtswidriger oder schädlicher Inhalte,
13. die Verletzung von Rechten Dritter,
14. die Nutzung zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Produkts durch systematische Auswertung wesentlicher Plattformbestandteile,
15. die Eingabe von Daten, zu deren Verarbeitung der Kunde nicht berechtigt ist.
16. Soweit Nutzer im Expert Hub oder in anderen Bereichen eigene Beiträge veröffentlichen können, bleiben die Rechte an diesen Inhalten beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt Scaleyo die für Bereitstellung, Darstellung, Moderation und vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte ein. Scaleyo darf offensichtlich rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte sperren oder entfernen.
§ 13 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
1. Scaleyo stellt die digitalen Leistungen im Rahmen des aktuellen Stands der Technik bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem Angebot, Tarif oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde.
2. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt oder Ausfälle von Infrastruktur- und Drittanbietern entstehen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
3. Scaleyo darf Funktionen, Nutzeroberflächen und technische Verfahren weiterentwickeln, aktualisieren oder ändern, sofern der vereinbarte Kernnutzen des jeweiligen Tarifs erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
4. Wesentliche Einschränkungen kostenpflichtiger Leistungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt, soweit nicht Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsgründe ein sofortiges Handeln erfordern. Ist eine Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er den betroffenen kostenpflichtigen Tarif zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
5. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Störung, insbesondere aufgrund inkompatibler Systeme, fehlerhafter Schnittstellen, unzureichender Internetverbindung oder unberechtigter Eingriffe, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wiederherstellungszeit. Scaleyo unterstützt den Kunden auf Wunsch; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung vergütet werden.
§ 14 KI-gestützte Funktionen
1. KI-gestützte Funktionen dienen der Unterstützung von HR-, Recruiting- und Managementprozessen. Nutzer werden bei der Nutzung als solcher Funktionen erkennbar darüber informiert, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies nicht bereits aus den Umständen offensichtlich ist.
2. KI-Ausgaben werden automatisiert erzeugt und können unvollständig, unzutreffend, veraltet oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. Sie ersetzen keine eigenverantwortliche fachliche, tatsächliche oder rechtliche Prüfung.
3. Der Kunde überprüft KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung. Er trifft insbesondere Personal-, Auswahl-, Leistungs-, Vergütungs- oder Kündigungsentscheidungen nicht ausschließlich automatisiert auf Grundlage einer KI-Ausgabe von Scaleyo.
4. Der Kunde darf keine Inhalte eingeben, zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich, ausdrücklich zugelassen und rechtlich zulässig ist.
5. Soweit technisch und vertraglich vorgesehen, kann Scaleyo Eingaben und Ausgaben zur Bereitstellung, Sicherheit und Fehleranalyse des Dienstes verarbeiten. Einzelheiten ergeben sich bei einer Auftragsverarbeitung aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und im Übrigen aus den Datenschutzhinweisen.
6. Eine Nutzung vertraulicher Kundendaten oder personenbezogener Kundeninhalte zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle erfolgt nicht, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ist.
7. Scaleyo gewährleistet nicht, dass KI-Ausgaben einzigartig sind oder keine Ähnlichkeit mit Inhalten für andere Nutzer aufweisen. Rechte an eigenen Eingaben verbleiben beim Kunden. An individuell für den Kunden erzeugten Ausgaben erhält der Kunde im rechtlich möglichen Umfang die für seine internen Geschäftszwecke erforderlichen Nutzungsrechte.
§ 15 Drittanbieter, Schnittstellen und Support
1. Scaleyo darf für die Leistungserbringung geeignete Hosting-, Kommunikations-, Analyse-, KI- und sonstige Technologieanbieter einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag und die dortigen Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern.
2. Externe Dienste oder Schnittstellen können eigenen Nutzungsbedingungen und technischen Beschränkungen der jeweiligen Anbieter unterliegen. Soweit ein externer Dienst vom Kunden selbst ausgewählt, beauftragt oder verbunden wird, ist der Kunde für dessen Zulässigkeit, Konfiguration und Vertragsverhältnis verantwortlich.
3. Scaleyo ist nicht für Störungen externer Dienste verantwortlich, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Scaleyo liegen. Scaleyo wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf die vereinbarte Leistung zu begrenzen.
4. Umfang, Kommunikationskanäle und Reaktionszeiten des Supports richten sich nach dem gebuchten Tarif. Ohne ausdrückliche Zusage besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit.
5. Soweit der Support einen Zugriff auf Kundendaten erfordert, erfolgt dieser nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen.
§ 16 Laufzeit, Sperrung und Vertragsende bei Scaleyo ONE
1. Der kostenlose Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit durch die vorgesehene Kontolöschfunktion oder in Textform beenden. Scaleyo kann den kostenlosen Tarif mit einer Frist von 30 Kalendertagen in Textform beenden. Das Recht zur Sperrung oder außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2. Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist eines kostenpflichtigen Tarifs ergeben sich aus dem Angebot oder der bei Buchung angezeigten Tarifbeschreibung. Fehlt eine abweichende Regelung, läuft der kostenpflichtige Tarif auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
3. Scaleyo darf den Zugang vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn
4. der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Entgelten in Verzug ist,
5. eine erhebliche Sicherheitsgefahr besteht,
6. Scaleyo ONE rechtswidrig oder erheblich vertragswidrig genutzt wird oder
7. die Sperrung zum Schutz von Scaleyo, anderen Kunden oder betroffenen Personen erforderlich ist.
8. Soweit möglich, wird die Sperrung vorher angekündigt, auf den erforderlichen Umfang begrenzt und aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfallen ist.
9. Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende die Herausgabe seiner in der Plattform gespeicherten und von ihm bereitgestellten Daten in einem bei Scaleyo verfügbaren gängigen Format verlangen. Weitergehende Aufbereitung oder Migration kann gesondert vergütet werden.
10. Nach Ablauf dieser Frist darf Scaleyo Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Regelungen im Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen. Sicherungskopien können bis zum turnusmäßigen Überschreiben fortbestehen und werden in dieser Zeit nicht produktiv genutzt.
§ 17 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen geschäftlichen Informationen geheim. Dies umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, technische Informationen, Kandidatenunterlagen und nicht öffentliche Kundeninhalte.
2. Die Parteien treffen angemessene Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und geben sie nur solchen Personen weiter, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
3. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
4. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Pflichten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten bleiben unberührt.
5. Scaleyo darf Namen, Marken oder Logos des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.
§ 18 Datenschutz und Kandidatenunterlagen
1. Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Scaleyo in eigener Verantwortlichkeit ergeben sich aus den bei Registrierung beziehungsweise Nutzung bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
3. Verarbeitet Scaleyo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist eigenständiger Bestandteil der Vertragsbeziehung und geht für die darin geregelte Verarbeitung abweichenden Regelungen dieser AGB vor.
4. Jede Partei bleibt für die von ihr in eigener Verantwortlichkeit vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Der Kunde bleibt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung, die Zulässigkeit seiner Weisungen, die Datenminimierung und die Information der betroffenen Personen verantwortlich.
5. Der Kunde verwendet übermittelte Kandidatendaten ausschließlich für zulässige Recruiting- und Beschäftigungszwecke, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und löscht sie nach Ablauf der gesetzlichen beziehungsweise datenschutzrechtlich zulässigen Aufbewahrungsdauer.
6. Der Kunde übermittelt Kandidatenunterlagen nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte. Verbundene Unternehmen dürfen einbezogen werden, soweit dies für einen transparent kommunizierten Auswahlprozess erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 19 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
1. Konzepte, Methoden, Präsentationen, Vorlagen, Interviewleitfäden, Diagnostikmaterialien, Kurse, Texte, Grafiken, Videos und sonstige von Scaleyo bereitgestellte Inhalte bleiben urheberrechtlich und gegebenenfalls markenrechtlich geschützt.
2. Der Kunde erhält, soweit im Angebot oder gebuchten Tarif nichts Abweichendes geregelt ist, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die im Projekt oder über Scaleyo ONE überlassenen Arbeitsergebnisse für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
3. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung für Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterveräußerung oder kommerzielle Weiterverwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von Scaleyo, soweit sie nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich oder gesetzlich erlaubt ist.
4. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten bleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
§ 20 Haftung
1. Scaleyo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Scaleyo haftet insbesondere nicht für Auswahl- oder Beschäftigungsentscheidungen des Kunden, Angaben eines Kandidaten, die Arbeitsleistung oder das Verhalten eines eingestellten Kandidaten oder das Zustandekommen beziehungsweise den Bestand eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses, soweit Scaleyo keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für digitale Leistungen und KI-Ausgaben. Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit, Verfügbarkeit oder Garantie bleibt unberührt.
6. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung solcher Daten verantwortlich, die er außerhalb von Scaleyo ONE aufbewahren muss. Bei einem von Scaleyo zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung angefallen wäre.
§ 21 Laufzeit und Kündigung sonstiger Leistungen
1. Für Scaleyo ONE gilt vorrangig § 16. Im Übrigen richten sich Laufzeit und Kündigung nach dem individuellen Angebot.
2. Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen oder dem vereinbarten Enddatum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3. Eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten festen Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt.
4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Für noch nicht erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Erfolgsvergütung bleibt fällig, wenn ihr auslösender Tatbestand während oder nach Vertragsende innerhalb des Zurechnungszeitraums nach § 4 eintritt
§ 22 Höhere Gewalt
1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Störungen von Telekommunikations- oder Plattformdiensten oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und nimmt die Leistung wieder auf, sobald das Hindernis entfällt.
3. Dauert das Hindernis länger als 30 Kalendertage, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil in Textform beenden.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 24 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hildesheim. Scaleyo bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.